Wer sich mit der Geschichte des Nahelandes oder des Hunsrücks beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff Wildgraf. In alten Urkunden, Kirchenbüchern und Gerichtsakten begegnet dieser Titel immer wieder. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter?
Gerade für Familienforscher ist die Antwort von großer Bedeutung, denn zahlreiche Vorfahren lebten über Jahrhunderte im Herrschaftsgebiet der Wild- und Rheingrafen.
Der Titel Wildgraf entstand bereits im frühen Mittelalter. Er setzt sich aus den Wörtern „Wild“ und „Graf“ zusammen.
Das Wort Wild bezog sich dabei nicht auf ungezähmte Natur, sondern auf das Jagdwild und den sogenannten Wildbann.
Der Wildbann war das königliche Recht, die Jagd in einem bestimmten Gebiet zu regeln und zu überwachen. Dieses Recht durfte nur vom König oder von ihm beauftragten Personen ausgeübt werden.
Der Wildgraf war somit ursprünglich ein königlicher Beamter, der die Aufgabe hatte,
- den Wildbann zu verwalten,
- die Einhaltung der Jagdgesetze zu überwachen,
- Wilderei zu verfolgen und
- die königlichen Interessen innerhalb seines Gebietes zu vertreten.
Vom königlichen Amt zum Adelstitel
Mit der Zeit wandelte sich dieses Amt.
Aus dem ursprünglich verliehenen Verwaltungsamt entwickelte sich ein erbliches Adelsgeschlecht. Die Wildgrafen verfügten bald nicht mehr nur über Jagdrechte, sondern über umfangreiche Herrschaftsrechte.
Sie besaßen Burgen, verwalteten Dörfer, erhoben Steuern und übten die Gerichtsbarkeit aus. Dadurch wurden sie zu den wichtigsten Landesherren im Gebiet zwischen Nahe und Hunsrück.
Die Wildgrafen von Dhaun
Besonders bekannt wurden die Wildgrafen von Dhaun.
Ihr Herrschaftsgebiet umfasste unter anderem
- Kirn,
- Dhaun,
- die Kyrburg,
- die Schmidtburg
- sowie zahlreiche Dörfer im heutigen Landkreis Bad Kreuznach.
Viele Bewohner dieser Region standen unmittelbar unter ihrer Herrschaft. Dazu gehörten Bauern, Handwerker, Metzger, Gerber, Müller, Schöffen und Bürgermeister.
Bedeutung für die Ahnenforschung
Für Familienforscher sind die Wildgrafen weit mehr als ein historischer Adelstitel.
Viele Urkunden des 16. und 17. Jahrhunderts wurden vor den wildgräflichen Gerichten erstellt oder bestätigt. Grundstückskäufe, Erbschaften, Darlehen und Streitigkeiten finden sich häufig in den Akten der wildgräflichen Verwaltung.
Gerade Familien aus Kirn und Umgebung – wie beispielsweise Simon, Bachmann, Hauth, Greulich, Dörr oder zahlreiche andere alte Bürgerfamilien – erscheinen nicht nur in Kirchenbüchern, sondern auch in solchen Verwaltungsunterlagen.
Diese Quellen können oftmals Informationen liefern, die in den Kirchenbüchern fehlen.
Ein Beispiel aus dem Jahr 1628
Eine Urkunde aus dem Jahr 1628 berichtet von Juliana, der Ehefrau des Ulrich Simon zu Kirn.
Aus dem Regest geht hervor, dass Juliana zuvor mit Hartmann Bachmann verheiratet gewesen war. Aus dieser ersten Ehe stammte eine Tochter, deren Vermögen in Höhe von 43 Reichstalern den Gemeinden Hochstetten als Darlehen zur Verfügung gestellt wurde.

Solche Dokumente zeigen eindrucksvoll, wie wertvoll außerkirchliche Quellen für die Familienforschung sein können. Sie geben nicht nur Auskunft über Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch über Besitz, Vermögen und die gesellschaftliche Stellung einer Familie.
Der Begriff Wildgraf beschreibt weit mehr als einen alten Adelstitel.
Er steht für eine Herrschaftsform, die das Leben der Menschen im Naheland über Jahrhunderte geprägt hat. Wer Vorfahren aus Kirn, Dhaun oder dem Hunsrück erforscht, wird den Wild- und Rheingrafen früher oder später begegnen.
Deshalb lohnt es sich, neben Kirchenbüchern auch Gerichtsakten, Lehnsregister und Urkunden der Wildgrafen auszuwerten. Oft verbirgt sich dort der entscheidende Hinweis, der eine Ahnenlinie um mehrere Generationen erweitert.



















